Skip to content

Clubheimordnung

  1. Die Einrichtung und Ausstattung des Clubheimes steht den Mitgliedern unentgeltlich für die Nutzung zur Verfügung.
  2. Grundsätzlich müssen alle Getränke (einschließlich Kaffee) vom Verein bezogen werden (ausgenommen Mineralwasser). Diese Regelung gilt für alle und dient zur Finanzierung von Reinigung, Erhalt und Instandsetzung der Clubheimeinrichtungen. Wird von dieser Regelung abgewichen, ist für mitgebrachtes Getränk Korkengeld zu entrichten (½ des Kaufpreises bzw. des auf der Preisliste ausgewiesenen Preises).
  3. Getränkepreise: es gilt die aushängende Preisliste.
  4. Nichtmitglieder können Küche, Besteck und Geschirr gegen eine Gebühr von 0,50 € pro Person nutzen.
  5. Nutzung des Clubraums durch Nichtmitglieder einschließlich Küche z.B. bei Punktspielen, Turnieren: Nutzungsgebühr 20 € bei mitgebrachten Getränken (Leergut ist wieder mitzunehmen) Nutzungsgebühr 10 € bei ausschließlichem Getränkebezug vom Verein
  6. Der Verzehr an Getränken und ggf. Nutzungsgebühren ist über einen ausgefüllten Getränkebeleg und Barzahlung im Umschlag und Einwurf in den Briefkasten in der Küche abzurechnen.
  7. Nach der Benutzung der Clubräume bzw. der Terrasse sind Tische und Stühle wieder an ihren Platz zu stellen, Geschirr in die Spülmaschine abzuräumen, das Gerät ggf. einzuschalten und sonstige Abfälle zu entsorgen.
  8. Beim Verlassen der Clubanlage als Letzter sind alle Außenfenster zu schließen, das Licht auszuschalten sowie die Türen abzuschließen.
  9. In allen Räumen der Tennisanlage gilt Rauchverbot.
  10. Das Betreten des Clubhauses mit Sandplatzschuhen ist nicht gestattet. Bitte Terrasse nur mit sauberen Sandplatzschuhen betreten!

Stand: 12.2021