Skip to content

Vertragsbedingungen

Allgemeine  Vertragsbedingungen für die Hallennutzung / Abo-Verträge

  1. Der Vermieter wird grundsätzlich die von dem Mieter gebuchten Nutzungszeiten einhalten. Für geringfügige Zeitverschiebungen kann der Mieter den Vermieter jedoch nicht verantwortlich machen.
  2. Sollte die Nutzung der gemieteten Halle, aus Gründen die der Vermieter zu vertreten hat, nicht möglich sein, so wird der  Vermieter dem Mieter Ersatztermine benennen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Der jeweilige Mieter hat für Schäden, die er, seine Gäste oder Besucher verursachen, selbst zu haften.
  4. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von auf der Anlage eingetretenen Unfällen und sonstigen Schäden des Mieters, dessen Gäste oder Besucher, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
  5. Der Vermieter wird die Clubanlagen in gutem Zustand halten. Dies gilt nicht bei entgegenstehender höherer Gewalt.
  6. Tritt der Mieter aus Gründen, die der Mieter zu verantworten hat, vom Vertrag zurück, so zahlt der Mieter an den Vermieter als  Schadensersatz 60% des Vertragspreises.
  7. Die Spielzeit ist ausnahmslos einzuhalten.
  8. Die Halle darf nur zu dem dafür vorgesehenen Zweck benutzt werden.  
  9. Wegen der bestehenden Unfallgefahr ist Kindern der Zutritt zu der Halle nur mit Aufsicht gestattet.
  10. Der Mieter hat die von ihm gebuchten Zeiten strikt einzuhalten, ein Weiterspielen über die gebuchte Zeit hinaus ist nicht gestattet. Dies gilt auch hinsichtlich zufällig frei gewordener Plätze. Eine Folgebelegung ist mit einer ordnungsgemäßen Nachbuchung in solchen Fällen vor Ort jedoch möglich.
  11. Erfüllungsort ist Großenwiehe, Gerichtsstand ist Flensburg, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
  12. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen nicht rechtswirksam sein, der rechtsunwirksam werden, so behalten die übrigen Bedingungen dennoch weiterhin Bestand.